"mastered from an uncut 16mm original print" Eine Kinokopie wurde abgetastet. Das kann jeder, der eine Kopie findet machen lassen für ein paar hundert €uro... --- http://www.agentennetz.de.vu ---
Irgendwie ging es in den letzten 7 Postings nur noch um die DVD und den Vertrieb der DVD und die technische Bildqualität. Dabei fände ich hier im Unterforum eure Meinung zum Film viel interessanter. Vielleicht könntet ihr zum Thema Abtastung ja einen eigenen Thread eröffnen...
nochmal kurz OT: Bootlegs sind ohne Lizenz hergestellte DVDs. Bei vielen handelt es sich um selbstgebrannte DVDs mit am Drucker ausgedruckten Covern. Es gibt aber mittlerweile (leider) auch reichlich relativ "gut" gemachte Bootlegs, die gedruckte Cover haben und in Presswerken hergestellte DVDs beeinhalten. Oft greift man hier für das Bild auf vorhandene ausländische VÖs zurück und bastelt den dt. Ton dazu. Bisheriger zweifelhafter "Höhepunkt" war sicherlich das Bootleg von Texas Chainsaw Massacre 2, bei dem man sogar eine relativ gute dt. Synchro angefertigt hat! Bei vielen handelt es sich aber auch nur um den Abzug uralter VHS Tapes.
Bei den vier Fliegen hat man wohl auf ein ausländisches Bootleg zugegriffen und dt. UTs getippt. Es geistern im Ausland wohl 4 oder 5 Versionen von vier Fliegen herum, die sich alle ein bischen unterscheiden. Bei deiner Version (die auf einem alten 16 mm Print basiert) dürfte es so sein, dass der Abspann irgendwann abbricht und das Bild ziemlich farbarm ist. Angeblich fehlen dort auch 2 Szenen.
Das werde ich gleich überprüfen wenn ich zuhause bin und melde mich dann LG, Wallace Wilton ************** Filmfan Autor Buchfan Entdecker Literat Humorist Alternativ Freigeist Tiefsinnig **************
Ich bin froh das es Bootlegs gibt- so ist man z. B. nicht mehr gezwungen, für die italienische DVD von Alejandro Jodorowsky's "EL TOPO" 30 Euro auszugeben sondern kann sich auch das deutsche Bootleg für 10 kaufen. Allerdings sind Bootlegs natürlich auch nicht legal, aber DVD von ungeprüften oder beschlagnahmten Filmen sind eigentlich auch nicht legal. Rein rechtlich ist es z. B. legal die Raptor-DVD von Dario Argentos "TENEBRAE" zu besitzen, da es eine offizielle DVD ist, doch da sie beschlagnahmt ist hat das ganze zwei Gesichter...
Also rechtlich sind ungeprüfte und beschlagnahmte DVDs in keinster Weise gleichzusetzen. Eine ungeprüfte DVD hat lediglich keine Freigabe der FSK oder einer Juristenkommission, deswegen ist sie aber nicht automatisch beschlagnahmt. Ein Beispiel ist die ungeprüfte DVD von High Tension, die vollkommen legal erhältlich ist.
Zur Tenebrae DVD, die DVD war bis zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung auch ganz legal erhältlich, da für eine Beschlagnahmung erst die Inhaltsgleichheit mit einem schon beschlagnahmten Medium des selben Films duch ein Gericht festgestellt werden muss.
Ach ja, und Bootlegs nur toll zufinden, weil sie billiger sind als ein legales, lizensiertes und oft mit hohem Aufwand (=Kosten) verbundenens offizielles Produkt finde ich (ohne dir zu nahe treten zu wollen) doch etwas fragwürdig. Das Argument mit der dt. Tonspur kann man ja noch halbwegs nachvollziehen. Man darf aber auch nicht vergessen, dass durch Bootlegs schon die ein oder andere offizielle VÖ verhindert wurde!
Booklet: Illegal hergestellte DVD, mag noch so technisch brilliant sein. Beschlagnahmte DVD: Den Lizenzhaltern wurde etwas bezahlt, also gehen die Urheber nicht leer aus... --- http://www.agentennetz.de.vu ---
Im Falle des genannte Beispiels "EL TOPO" ist das mit den offiziellen VÖs so eine Sache. Er hat eine ähnlich schwierige Rechtslage wie "Vier Fliegen auf grauem Samt". Und ich würde nie 30 Euro für die einzige offizielle DVD des Filmes zahlen da diese eine grausige Qualität bietet. Das Bootlegt ist eigentlich um einiges besser...
Ein weiteres Beispiel: Dario Argento's "Horror Infernal". Von dem Film besitze ich sowohl die offizielle US-DVD von Anchor Bay als auch wegen der deutlich besseren Qualität der deutschen Tonspur, das dt. Bootleg. Das ist doch eigentlich vertretbar, oder? Ich bin auch dafür, das die Urheber ihren Anteil bekommen wenn mir der Film denn schon einen Kauf wert ist, aber es gibt eben einige schwierige Grenzfälle, oft auch bei Filmen, von denen es einfach keine offizielle DVD gibt wie eben "Vier Fliegen auf grauem Samt".
Da du dich so gut auskennst: Ist es denn nun eigentlich legal einen verbotenen (beschlagnahmten) Film zu besitzen? Ich meine, einen bei dem die BPJM das Verfahren abgeschlossen hat?
Klar, bei DVDs bei denen es so gut wie ausgeschlossen ist, dass dort noch eine offizielle VÖ kommt, kann ich das schon nachvollziehen. Das vier Fliegen Teil habe ich auch (das nur am Rande ;-) ). Es hörte sich in dem einen Posting von dir halt so an, als hättest du dir das Boot nur geholt weil es billiger ist.
Zu der Frage, besitzen darst du die beschlagnahmten Sachen (fürs Horrorgenre gesprochen). Der Handel damit ist jedoch (nochvollziehbarerweise ;-) ) verboten.
Langsam werde ich aber auch bekloppt dabei. Ich spreche es immer richtig aus, kenne den Unterschied, aber seit diesem Posting oben drehe ich das Wort nur noch... --- http://www.agentennetz.de.vu ---