"Die Feuerzangenbowle" (1970) mit Uschi Glas, Alice Treff, Rudolf Schündler, Ulrich Beiger, Wolfgang Lukschy, Albert Lieven, Harry Wüstenhagen und Tilo von Berlepsch
Kommt schon - so schlecht ist der Firehand-Film nun auch nicht. Mit Karl May hat die Chose zwar nichts mehr zu tun, aber Vohrers Spielleitung ist mehr als solide; der viel kritisierte Thomas-Score (Winnetou ohne Böttcher - für viele ein Sakrileg) ebenso opulent wie fetzig.
"Rosy und der Herr aus Bonn" (1971) mit Horst Tappert, Uwe Friedrichsen, Margot Trooger, Siegfried Schürenberg, Sigrid von Richthofen und Tilo von Berlepsch
brutus, meine Antwort war bereits die zehnte. Wenn du willst, dass deine zählt, musst du gegen Rady ein Veto einlegen. Wie läuft das jetzt eigentlich mit der einmal angezweifelten Antwort? Gültig ist sie nach allen Regeln ja bislang, insofern ließe sich jetzt eine neue Runde eröffnen. Aber wenn im Nachhinein doch noch zwei Vetos kommen - dann hat Runde 3 nur neun Antworten, oder brutus' Vorschlag rückt nach, oder wie?
Erstmal mit eine neuen Runde weitermachen. Jetzt 24 Stunden auf eventuelle Vetos warten ist Käse. Sollten dennoch noch 2 Vetos kommen, kann das Ergebnis von Runde 3 ja rückwirkend angepasst werden und das sogar ohne Verlust.
Wobei die Sinnhaftigkeit dieses Vetos auf einem anderen Blatt steht, es sollen ja nur inhaltlich falsche Antworten angemahnt werden, keine formaljuristischen
Zitat von Peter Ross im Beitrag #1Falls aus der Sicht eines Mitglieds eine Antwort falsch ist, kann diese Antwort mit einem "VETO" beantwortet werden.
So lautet die Regel. Und einen Film zu nennen, den es gar nicht gibt, selbst wenn es sich nur um eine Verballhornung handelt, ist aus meiner Sicht eine falsche Antwort. Von einer Unterteilung inhaltlich oder formal-juristisch ist da nicht die Rede.