Die Wallace-Filme wurden von der FSK damals durch die Bank als „nicht feiertagsfrei“ bewertet.
Was verbirgt sich dahinter? Durften die Filme (nur) an kirchlichen Feiertagen nicht gespielt werden?
Angesichts der Tatsache, dass sogar die meisten Heinz Erhardt-Filme als „nicht feiertagsfrei“ eingestuft wurden, stellt sich für mich die Frage, welche überhaupt feiertagsfrei waren? Was waren die Kriterien?
Nachdem mir keiner weiterhelfen konnte, habe ich mich mit einer eMail an die FSK gewandt. Hier deren Antwort:
"...nach Art. 140 des Grundgesetzes sind Sonn- und Feiertage gesetzlich geschützt. Besonderen Rechtsschutz genießen die "Stillen" Feiertage, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag. Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist. Die Spruchpraxis der FSK ist auch im Hinblick auf die Feiertagsfreigabe in den letzten Jahren liberaler geworden, d.h. ein Film der noch vor 10 Jahren nicht feiertagsfrei eingestuft wurde würde heute bei einer Neuprüfung eine Feiertagsfreigabe erhalten."
Aha, so gibt es diese Freigabeeinschränkung offensichtlich immer noch. Mir ist noch nie ein Film aufgefallen, der an einem "Stillen" Feiertag nicht im Kino lief. Ist wohl sehr viel liberaler geworden.
Aber es ist doch schön zu lesen, dass die Wallace-Filme in den 60ern dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprachen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten war. Uuuuh!
Hallo, natürlich sind diese Ansichten heute überholt, aber wenn man nach dem Gesetzbuch geht, macht sich jeder strafbar, der an gewissen Tagen nichtfeiertagsfreie Filme spielt. Früher war es so, daß ein Kinobesitzer an diesen Tagen verpflichtet war sein Hauptprogramm zu unterbrechen und vom gleichen Verleiher einen feiertagsfreien Film zu spielen. Die FSK-Freigabebescheinigung lautete: ....zur öffentlichen Vorführung freigegeben, aber nicht - je nach landesgesetzlicher Regelung - am Karfreitag, Tag der deutschen Einheit (17.Juni), Allerheiligen oder Allerseelen, Volkstrauertag, Buß-und Bettag sowie Totensonntag. Zum Beispiel durfte an diesen Tagen kein EDGAR WALLACE-Film aufgeführt werden, denn diese waren alle nichtfeiertagsfrei.