Zitat von StefanKDu willst jetzt aber nicht ernsthaft eine FSK Freigabe aus dem Jahre 1966 mit einer aus dem Jahre 2010 vergleichen?
Sehe ich genauso.
Ohne die FSK wären alle Filme lt. Gesetz ab 18 Jahren freigegeben.
Die FSK hat seit 1949 sehr viel mitgemacht und auch Pionierarbeit geleistet. Gleichfalls hat sie auch ihre Skandale gehabt - aber letztendlich war sie immer für das Publikum da. Natürlich kann man über manche Freigaben heute "schmunzeln" - aber hier haben sich die Zeiten auch geändert. Ich kenne genug sinnige und auch unsinnige Erklärungen der FSK - aber wichtig war und ist sie immer noch. Letztendlich kann ein Außenstehender die Arbeiten der FSK nicht beurteilen.
Zitat Du willst jetzt aber nicht ernsthaft eine FSK Freigabe aus dem Jahre 1966 mit einer aus dem Jahre 2010 vergleichen?
Ich meine die Neuprüfung von DREIECK. Ich weiß, welche Szenen beanstandet wurden und das ist einfah nur lächerlich. Bei PJ hacken sie Frauen den Kopf ab und tragen ihn immer mit sich herum.
Zitat von Joachim KrampOhne die FSK wären alle Filme lt. Gesetz ab 18 Jahren freigegeben.
Welches Gesetz?
Gesetz über öffentliche Vorführungen und Jugendschutzgestz: Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Irgendwo habe ich sogar noch Unterlagen hierzu. Müsste sie einmal suchen.
So ähnlich ;) ungeprüfte Filme sind nicht FSK 18 (alte Version) bzw. haben nicht "Keine Jugendfreigabe" (aktuelle Version), da sie halt nicht geprüft sind. Sie werden erstmal so ähnlich behandelt wie Filme mit "Keine Jugendfreigabe", d.h. dürfen ganz "offen" im Laden ausliegen. Ähnliches gilt auch für Filme die von einer Juristenkommission auf ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit geprüft wurden (Spio/JK strafrechtlich unbedenklich). Ungeprüfte Filme können - wie von Glasauge schon erwähnt - indiziert werden. FSK 18 und Spio/JK geprüfte Filme übrigens auch. Filme mit "Keine Jugendfreigabe" hingegen nicht.
Wobei mich aber noch interessieren würde, in welchem Zusammenhang "Das Geheimnis des silbernen Dreiecks" neu geprüft wurde? Das dürfte wohl schon ein Weilchen her sein, da ich den Film zumindest in der FSK Datenbank nicht gefunden habe.
Zitat von StefanKSo ähnlich ;) ungeprüfte Filme sind nicht FSK 18 (alte Version) bzw. haben nicht "Keine Jugendfreigabe" (aktuelle Version), da sie halt nicht geprüft sind. Sie werden erstmal so ähnlich behandelt wie Filme mit "Keine Jugendfreigabe", d.h. dürfen ganz "offen" im Laden ausliegen. Ähnliches gilt auch für Filme die von einer Juristenkommission auf ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit geprüft wurden (Spio/JK strafrechtlich unbedenklich). Ungeprüfte Filme können - wie von Glasauge schon erwähnt - indiziert werden. FSK 18 und Spio/JK geprüfte Filme übrigens auch. Filme mit "Keine Jugendfreigabe" hingegen nicht.
Wobei mich aber noch interessieren würde, in welchem Zusammenhang "Das Geheimnis des silbernen Dreiecks" neu geprüft wurde? Das dürfte wohl schon ein Weilchen her sein, da ich den Film zumindest in der FSK Datenbank nicht gefunden habe.
DAS RÄTSEL DES SILBERNEN DREIECK ist nicht erneut geprüft worden. Die DVD ist ab 16 da sich darauf noch die Farbfassung befindet. Zudem ist der Trailer ebenfalls FSK 16.
Ich habe noch einmal nachgeguckt welche Szenen beanstandet wurden. Diese sind in beiden Fassungen ungekürzt: Eddi tritt Gregor auf die Hände worauf dieser den Hang runter fällt und das Messer in Masons Leiche wird heran gezoomt. Und jetzt vergleichen wir das mal mit PERCY JACKSON.
Du tust ja gerade so, als sei "Percy Jackson" ein blutrünstiges Schlachtfest. Der Film hat eine Freigabe ab 12 Jahren bekommen und das ist auch haargenau die richtige Entscheidung. Und wenn Du schreibst, dass dort Frauen die Köpfe abgehackt werden, ist das auch übertrieben. Der Medusa (kein Mensch, sondern eine Figur der griechischen Mythologie, hier gespielt von Uma Thurman) wird der Kopf (unblutig) abgetrennt; in besagter Szene ist die Enthauptung aber ein für die Zuschauer erlösendes Moment, da von der Medusa vorher eine für die drei jugendlichen Helden tödliche Gefahr ausgeht. "Das Rätsel des silbernen Dreieck" hätte sicherlich auch ab 12 Jahren freigegeben werden können - gerade wenn man dies mit den Freigaben der meisten anderen Wallace-Filme vergleicht. Aber generell führt es uns nicht weiter hier die FSK-Freigaben zweier derart unterschiedlicher Filme aus zwei komplett differenten Genres (60er-Wallace-Krimi vs. Jugend-Abenteuerfilm von 2010) zu vergleichen.
Zitat von Marmstorfer "Das Rätsel des silbernen Dreieck" hätte sicherlich auch ab 12 Jahren freigegeben werden können - gerade wenn man dies mit den Freigaben der meisten anderen Wallace-Filme vergleicht.
Damit kein Mißverständnis aufkommt: Die dt. Kinofassung "Das Rätsel des silbernen Dreieck" ist FSK 12. Nur die DVD des Films mit dem Bonusmaterial hat FSK 16. Übrigens wurde der Film bei seiner ersten Vorlage bei der FSK sogar ab 18 Jahren freigegeben.
Eigentlich sollte die FSK mehr strucktruiert werden, sodass man alles genau nachvollziehen kann. Meistens handelt es sich jahr nur um einsekuündige Szeneteile. BSP. Das von Schmerz verzerrte Gesicht von Harry Wüstenhagen in DER SCHWARZE ABT. Das verzerrte Gesicht am Anfang des Films (das des am Anfang ermordeten) wurde nicht bemängelt.
Zitat Eigentlich sollte die FSK mehr strucktruiert werden, sodass man alles genau nachvollziehen kann. Meistens handelt es sich jahr nur um einsekuündige Szeneteile. BSP. Das von Schmerz verzerrte Gesicht von Harry Wüstenhagen in DER SCHWARZE ABT. Das verzerrte Gesicht am Anfang des Films (das des am Anfang ermordeten) wurde nicht bemängelt.
Was ist los? Schon betrunken? Sechs Rechtschreibfehler in einem relativ kurzen Beitrag. Nicht böse gemeint, aber manchmal fehlt es Deinen Beiträgen an Strucktrur.
Fakt ist, dass die FSK manche Entscheidungen nicht verständlich trifft. Das beste Beispiel ist EINE DAME VERSCHWINDET. Den würde ich ab 6 freigeben, er ist aber ab 16. Außerdem wollte ich mal wissen, ob ihr meint man sollte noch mehr FSK Stufen festlegen