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  • Ach ja, "Wartezimmer zum Jenseits":

    http://www.deutscher-tonfilm.de/wzj1.html

    Ist auch eine Wendlandt-Produktion mit etlichen alten Wallace-Bekannten als Darstellern und Alfred Vohrer als Regisseur.

    Viele Grüße

    Der schwarze Abt

  • Wow, die Nachricht ist ein Hammer! Ich freu' mich schon auf November. Ab jetzt heißt's sparen!

    Viele Grüße

    Der schwarze Abt

  • Thema von Der_Schwarze_Abt im Forum Edgar-Wallace-Forum

    Das 15-teilige Serial "The Green Archer" aus dem Jahre 1940 ist inzwischen in mehreren DVD-Editionen erschienen. Anscheinend gibt es eine Edition auf einer DVD (mit ein wenig Bonus-Material), eine Edition auf 2 DVDs (von Alpha-Video) und eine Edition auf 3 DVDs. Man findet die Scheiben leicht, wenn man auf ebay.com einfach nach "The Green Archer" in der Rubrik DVD sucht. Leider kann ich nicht sagen, welche der Editionen die qualitativ beste und damit empfehlenswerteste darstellt. Sobald ich näheres weiß, werde ich berichten. Oder weiß jemand schon mehr?

  • eBay - Kennt ihr schon das?Datum16.06.2004 01:11

    Hallo Daniel,

    also von meiner Seite nix dagegen, den Thread zu schließen. Und mit den Verkaufsgesuchen und -geboten für Fernsehprogramme hast Du Recht, sind halt wieder der "unbestimmte Kreis" und die Gewinnabsicht, die hier beide Probleme bereiten.

    Viele Grüße aus den Abteigemäuern

    Der schwarze Abt

  • eBay - Kennt ihr schon das?Datum15.06.2004 18:22

    Joachim schrieb:

    In Antwort auf:
    eigentlich wollte ich mit meinem ersten Eintrag nur dazu beitragen, daß das Rechtsempfinden bei den meist jugendlichen Besuchern etwas gestärkt werden sollte.

    Das ist ja auch völlig in Ordnung. Nur tragen halt undifferenzierte Pauschalaussagen wenig zur Klärung von Sachverhalten bei. Und gerade bei juristischen Themen steckt der Teufel oft im Detail, das wollte ich zum Ausdruck bringen.

    In Antwort auf:
    Die Sache mit dem Finanzgesetz dürfte eigentlich einem normalen Besucher einleuchten, denn wer keine Steuern bezahlt bzw. wer illegale Geschäfte betreibt begeht Steuerhinterziehung.

    Und dennoch gibt es in Deutschland kein "Finanzgesetz". Natürlich meinst Du die deutsche Steuergesetzgebung, und wenn der Anbieter des "Gorilla" keinen Gewerbeschein hat und keine Steuern zahlt, kommt noch ein Delikt in diesem Bereich hinzu, völlig klar, aber das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Nicht jeder, der Urheberrechte verletzt, ist automatisch auch Steuerhinterzieher, das sind zwei völlig unterschiedliche Tatbestände.

    In Antwort auf:
    Eine offizielle DVD, wie hier genannt die Kinowelt-DVD DER SCHWARZE ABT, kann jeder an oder verkaufen. Der Schreiber hat wohl das Thema vergessen, um das es hier geht:

    Ich habe nicht das Thema vergessen, sondern habe dies nur angeführt um zu zeigen, wie absurd pauschalisierte Aussagen sind, wenn man versucht, sie für voll zu nehmen.

    In Antwort auf:
    Wenn geschrieben wird, daß dann halb Deutschland hinter Gittern müsse

    Das habe ich nicht geschrieben, bitte genau lesen! Ich habe allerdings den Eindruck, dass die Film- und Videobranche mit ihrer entwürdigenden und moralisch verkommenen Kampagne weit übers Ziel hinaus geschossen ist und nur zu gerne auch noch die Leute einlochen würde, die nach einer verfassungskonformen Auslegung des Gesetzes durchaus straffrei blieben. Und deshalb habe ich die Seite auch mit "tendenziös" bezeichnet und den Vatikan-Vergleich gemacht: Es handelt sich um extreme Positionen, die dort zum Ausdruck gebracht werden, und es gibt andere Seiten, auf denen extreme Gegenpositionen propagiert werden. Die Wahrheit, sofern man in der Juristerei davon überhaupt sprechen kann (schon Pilatus fragte "Was ist Wahrheit?"), liegt irgendwo dazwischen und ich habe es als wesentlichen Teil dieser Diskussion angesehen, eben die Nuancen herauszuarbeiten und nicht zu akzeptieren, dass nur mit dem groben Pinsel gearbeitet wird. Natürlich gibt es Tatbestände in diesem ganzen Komplex, die auch ein Laie sofort als illegal erkennen kann, aber über diese brauchen wir uns nicht zu streiten, da bin ich mit Dir einer Meinung.

    Der schwarze Abt

  • eBay - Kennt ihr schon das?Datum15.06.2004 17:13

    Und Joachim schrieb:

    In Antwort auf:
    Grundsätzlich gilt: Wer kein Recht an einem Produkt hat (hier in diesem Falle DER GORILLA VON SOHO) darf keine Geschäfte damit tätigen.

    Und auch das ist falsch. Ich habe beispielsweise keine Rechte an dem Film "Der schwarze Abt". Dennoch darf ich meine Kinowelt-DVD jederzeit bei eBay oder sonstwo verkaufen, d. h. ein Geschäft damit tätigen.

    Viele Grüße

    Der schwarze Abt

  • eBay - Kennt ihr schon das?Datum15.06.2004 17:03

    Joachim schrieb:

    In Antwort auf:
    Verstößt nicht nur gegen das Urheberrecht sondern auch gegen das Finanzgesetz.

    Dass es in Deutschland ein Gesetz namens "Finanzgesetz" gibt, ist mir übrigens neu. Kennt das jemand?

    Viele Grüße

    Der schwarze Abt

  • eBay - Kennt ihr schon das?Datum15.06.2004 16:15

    Joachim schrieb:

    In Antwort auf:
    Fraglich ist es schon ob er eine Kopie an Dritte (auch unentgeldlich) weiter geben darf.

    Das ist nicht fraglich, sondern es kommt (wie meistens in der Juristerei) auf die Umstände an. Man darf privat erstellte Fernsehaufzeichnungen zu privaten Zwecken kopieren und weitergeben, man darf sie allerdings nicht einem unbestimmten Kreis anbieten. Wenn also jemand hingehen würde und in diesem Forum Kopien dieser Filme (auch ohne Gewinnabsicht) anbieten würde, wäre das illegal, weil es sich um einen unbestimmten Kreis handelt. Der Anbieter weiß ja nicht im einzelnen, wen er damit anspricht. Würde er aber einem bestimmten Kreis von Leuten diese Kopien per Mail oder im Gespräch anbieten, wäre dies wiederum legal.

    Die tendenziöse Seite http://www.hartabergerecht.de als Referenz für Informationen zur neuen Gesetzeslage anzugeben ist ungefähr so, als wenn ich den Vatikan als Referenz zum Thema Geburtenkontrolle benennen würde. Wenn es nach denjenigen ginge, die hinter dieser Seite stehen, säße die halbe Bevölkerung Deutschlands inzwischen in einem Hochsicherheits-KZ und würde dreimal täglich von hämisch grinsenden Schwerverbrechern durchgef...

    Viele Grüße

    Der schwarze Abt

  • eBay - Kennt ihr schon das?Datum15.06.2004 13:16

    Joachim schrieb:

    In Antwort auf:
    Wer DVDs veröffentlicht, verkauft oder sie sonstwie weitergiebt macht sich strafbar und kann hohe Geldbußen auferlegt bekommen sowie mit Gefängnis bestraft werden. So lautet nunmal das Gesetz.

    Da fängt's doch schon an, unpräzise zu werden, denn so lautet das Gesetz keineswegs. Wer DVDs, an denen er keine Rechte hat, einem unbestimmten Kreis anbietet, macht sich strafbar. Wenn aber A eine Premiere-Aufzeichnung vom "Grünen Bogenschützen" hat und B, ein Bekannter von A, sagt "da hätte ich auch gerne eine Kopie von", ist es m. W. völlig legal, wenn A ihm diese Kopie erstellt, sofern er kein Geld (außer vielleicht für den Rohling) dafür nimmt. Anders sieht es aus, wenn B gerne eine Kopie der Kinowelt-DVD vom "Schwarzen Abt" hätte. Dies wäre - zumindest wenn der "Abt" kopiergeschützt ist, was ich vermute, wiederum illegal. Wo gegen ich mich hier wehre ist doch nur das undifferenzierte Nachgeplapper der Filmindustrie-Parolen, die nun wirklich alles andere als die tatsächliche Gesetzeslage wiedergeben, sondern rein interessenbestimmt sind. Es geht mir hier nicht darum, Verbrecher in Schutz zu nehmen.

    Sodann:

    In Antwort auf:
    Ob nun Rialto oder sonstwer "geschlafen" hat spielt überhaupt keine Rolle.

    Es wird in dieser Gesellschaft noch gestattet sein, den Ursachen von Missständen nachzugehen. Natürlich entschuldigt das Nichtvorhandensein offizieller Produkte die DVD-Piraterie in keiner Weise. Aber nur, wenn man auch dieses Kind beim Namen nennt, wird man verstehen warum die Situation so ist, wie sie ist. In allen möglichen Bereichen gibt es umfangreiche Studien zur Ursachenforschung krimineller Handlungen, warum sollte das im Bereich der Filmpiraterie anders sein?

    Und weiter:

    In Antwort auf:
    Wer zudem vorsätzlich handelt, d.h. wer den Sachverhalt kennt (ob Käufer oder Verkäufer spielt dabei keine Rolle) ist vom Gesetzgeber her verpflichtet die Infos dem Rechtinhaber oder der Staatsanwaltschaft weiter zugeben.

    D. h. also, dass der Anbieter des "Gorilla von Soho" dazu verpflichtet wäre, eine Selbstanzeige zu machen (sofern das Angebot illegal ist)? Ich kann mir vorstellen, dass eine solche Selbstanzeige durchaus strafmildernd wirken kann, aber selbst vor Gericht ist niemand verpflichtet, Äußerungen zu machen, die einen selbst belasten. Der Satz ist schlichtweg falsch.

    Und Joachim schrieb weiter:

    In Antwort auf:
    Daher kann ich Euch nur raten seit vorsichtig was Ihr hier so schreibt bzw. was Ihr so unternimmt.

    Das klingt fast so, als wolltest Du uns hier das Grundrecht der freien Meinungsäußerung absprechen bzw. davor warnen, davon Gebrauch zu machen. Fakt ist, dass es in diesem Lande durchaus gestattet ist, auch an bestehenden Gesetzen Kritik zu üben und gerade beim neuen Urheberrechtsgesetz bestehen ja erhebliche Zweifel, ob es in der jetzigen Form überhaupt verfassungskonform ist. Die Kunst liegt in der Dialektik, oder wie es in einem juristischen Gutachten zum Urheberrechtsgesetz heißt: "Das Gesetz ist ungesetzlich, weil verfassungswidrig, aber trotzdem wirksam, weil verfassungskonform auslegbar." Also auf die Auslegung kommt es derzeit an und Auslegungen sind nunmal Diskussionsstoff für alle Interessierten und nicht allein Sache der Filmindustrie.

    Und natürlich ist Vorsicht angebracht bei dem was man tut. Ich selbst bin in der glücklichen Lage, selbsterstellte Fernsehaufnahmen der Wallace-Filme zu haben, daher ist das Thema für mich durch bis es endlich offizielle Veröffentlichungen gibt, die ich mir sicher, wie auch die vier Kinowelt-DVDs, auch kaufen werde. Andere aber kaufen sich jetzt vielleicht bei eBay den "Gorilla", und wenn selbst die Experten hier erst mal tagelang rätseln, um was für eine Art von Produkt es sich dabei eigentlich handelt, wird man keinem Käufer der DVD kriminelle Machenschaften und Vorsatz unterstellen können. Sorry, aber so leichtfertig stempele ich niemanden zum Kriminellen.

  • eBay - Kennt ihr schon das?Datum15.06.2004 00:48

    Joachim schrieb:

    In Antwort auf:
    Wer zudem vorsätzlich handelt, d.h. wer den Sachverhalt kennt (ob Käufer oder Verkäufer spielt dabei keine Rolle) ist vom Gesetzgeber her verpflichtet die Infos dem Rechtinhaber oder der Staatsanwaltschaft weiter zugeben.

    Hm, ich glaube nicht, dass wir in Deutschland inzwischen schon (wieder) ein Gesetz haben, dass uns zum Denunziantentum verpflichtet (möglicherweise hat's dafür allerdings in Deutschland noch nie ein Gesetz gebraucht). Zudem scheinst Du hier strafrechtliche Betrachtungen mit zivilrechtlichen ganz schön zu vermengen.

    Viele Grüße

    Der schwarze Abt

  • eBay - Kennt ihr schon das?Datum13.06.2004 14:18

    Hallo Daniel,

    ok, den Aspekt hatte ich in meinem Beitrag nicht genügend gewürdigt. Du hast natürlich Recht in dem Punkt, dass es genügend Leute gibt, die vielleicht nicht mehr durchblicken, was nun offiziell und was nun illegal ist, und für jemanden, der sich zuvor die Kinowelt-DVDs zugelegt hat und sich mit dem "Zinker" endlich auf eine fünfte Scheibe gefreut hat, ist die Enttäuschung groß und derjenige wird sicher mit Recht von "Müll" sprechen können. Ich meinte eher diejenigen Käufer, die wissen, was sie sich einhandeln, die informiert sind, welche Filme bei Premiere etwa in restaurierter Fassung liefen, und für die so manches dubiose eBay-Angebot durchaus willkommen ist, weil es ja genau das ist, was sie suchen, nämlich die zweitbeste Lösung, weil es die beste leider (noch?) nicht gibt.

    Viele Grüße aus den Abteigemäuern

    Der schwarze Abt

  • eBay - Kennt ihr schon das?Datum13.06.2004 04:27

    An der Stelle möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben:

    1) Es gibt offensichtlich seit langem eine starke Nachfrage nach Wallace-DVDs.
    2) Die Rechteinhaber scheren sich um diese starke Nachfrage offenbar einen feuchten Dreck.
    3) Es gibt mangels legaler Angebote inzwischen diverse illegale Angebote, um die Nachfrage zu befriedigen.

    Das ist die Lage. Und in dieser Lage kann ich gut verstehen, wenn so mancher zum illegalen Angebot greift, ganz einfach, weil es kein legales gibt. Damit möchte ich nicht diejenigen in Schutz nehmen, die sich an den Rechten anderer bereichern. Wohl aber den Durchschnitts-Edgar-Wallace-Fan, der mittlerweile seine Filmsammlung von VHS auf DVD umgestellt hat (bis auf die Edgar-Wallace-Filme eben, mangels Angebot), und der vielleicht noch keine Möglichkeit hat, selbst DVDs von Fernsehaufzeichnungen zu brennen und sich langsam aber sicher von den Rechteinhabern veralbert vorkommt, weil die bisher auf ganzer Linie versagt haben und für den Bedarf der Fans offenbar nur ein müdes Lächeln übrig haben. Und wenn ich auch die illegale Verwertung von Rechten Dritter missbillige, kann ich dennoch nicht wirklich Mitleid mit den Rechteinhabern haben: Wer auf einer Goldmine sitzt und zu dumm ist, aus dieser Profit zu ziehen, ist selbst schuld. Und es ist doch so: Diejenigen, die jetzt versuchen, ihre Wallace-Sammlung aus "dunklen Quellen" auf DVD zu bekommen, sind doch auch wieder die ersten, die den Rechteinhabern Geld für offizielle DVDs in den Rachen schmeißen, wenn es endlich mal von denen vernünftige Scheiben mit restaurierten, ungekürzten Fassungen, evtl. sogar mit Bonus-Material gibt. Aber ob diese Schnarchnasen das jemals packen, ist nun mehr als zweifelhaft. Da greift dann wieder die alte Volksweisheit vom Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach. Zumal einem die Taube, wenn sie denn endlich erscheint, ja auch nicht durch die Lappen geht, und man getrost einstweilen zum Spatz greifen kann.

    Und zum Schluss noch an Daniel zum Thema "illegaler Müll": Illegal sind diese Angebote wahrscheinlich, Müll aber nicht. Denn wenn es sich tatsächlich um die Premiere-Fassungen handelt, die hier bisweilen verhökert werden, sind diese im Gegensatz zu den Kinowelt-Video-Cassetten ungekürzt und restauriert. Und der Fan hat nicht etwa die Wahl zwischen "illegalem Müll" und "legaler Qualität", sondern zwischen "legalem Müll" (noch dazu auf einem veralteten Medium) und "illegaler Qualität".

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