Überraschend gerät dieser Tage die neuerliche Auswertung der Restauration von "Lange Beine - Lange Finger". Die gut gelaunte und vor Charme sprühende Kriminalfilmkomödie von Alfred Vohrer und mit Joachim Fuchsberger und Senta Berger in den Hauptrollen stand bestimmt bei vielen Sammlern noch "auf dem Zettel", gab es doch bisher trotz Berücksichtigung beim Filmförderprogramm Filmerbe und einer damit einhergehenden Restaurierung 2021 bisher noch keine neue Auswertung im Home Entertainment und nur eine völlig unbefriedigende Box-DVD von 2004.
Nun hat OneGate Media (Studio Hamburg Gruppe) die Auswertung übernommen und vor 5 Tagen die Premiere der restaurierten Fassung auf ihrem werbefinanzierten YouTube-Kanal "Klassiker TV" "weggeschenkt". Zudem ist für den 8. September 2024 ein physisches Medium angekündigt - bisher aber lediglich und ausgerechnet nur eine DVD, was unter Berücksichtigung eben genannter Hintergründe natürlich ein bisschen absurd ist. Bonusmaterial ist natürlich auch Fehlanzeige.
Die gute Nachricht ist also, dass die neue FFE-Fassung nun für Jedermann zugänglich ist. Es bleibt aber ein etwas bitterer Beigeschmack, weil man gerade diesem Film eine hochwertigere Veröffentlichung gewünscht hätte. Entweder man traut dem Film kein Blu-ray-Geschäft zu oder es wird früher oder später noch eine Blu-ray/ggf. Ultra-HD (ggf. auch über Mediabook-Sublizenzen) für Sammler nachgeschoben. Dann allerdings wird diese VÖ nun die Bürde der kostenlosen YouTube-Veröffentlichung tragen müssen.
Da fragt man sich tatsächlich, warum man viel Geld für eine Restaurierung in die Hand nimmt und das Master dann mit mieser Bitrate bei YouTube und noch mieser heruntergerechnet auf DVD auswertet. Bei dem Film vermute ich ja eher ein "Auswertungsinteresse" als eine Förderung aufgrund der historischen Bedeutung oder Ähnlichem. Da müsste die cCc doch damals einen Plan, bzw. auch schon einen Vertrieb präsentiert haben um die Gelder zu erhalten? Bei Vimeo gibt es ja die ersten sieben Minuten ebenfalls und man sieht, dass das Master (bei guter Kodierung) eigentlich sehr gut ausschaut. Eine Blu-Ray wäre da schon das Mindeste. Hoffentlich kommt sie noch. Bei der YouTube-Fassung kann man ja sogar auf einem 24"-Monitor schon Klötzchen zählen...
Ich glaube, dass das Marketing bei One Gate Media einfach nicht viel Ahnung hat. Der Film wird in der Regel eher von einer sammelbegeisterten Klientel, die auf Qualität wert legt gekauft. Da sitzen halt ein paar Ahnungslose.
Erstmal vielen Dank für die Info, die mich aber auch zwiegespalten zurücklässt. Einerseits überhaupt die erste Einzel-Veröffentlichung dieses Films, dazu erstmals im korrekten Bildformat. Andererseits bei dem Grundlagenmaterial und im Jahre 2024 natürlich mehr als schade, dass scheinbar noch nicht einmal eine Blu-Ray-Auswertung erfolgt, auch wenn natürlich keineswegs ausgeschlossen ist, dass dann irgendwann doch nochnal eine BR-Version nachgeschoben wird wie bei "Die Tote von Beverly Hills".
Der Titel wurde mit Fördergeldern der FFA restauriert und dann ist es schon unglaublich, dass man den Film nicht in HD veröffentlicht. Sicherlich verkauft man immer noch DVDs aber 90% der Leute die Filme sammeln kaufen Blu-rays.
Es ist schonmal gut gelungen, dass Gelder geflossen sind und Leute daran verdient haben.
Gruss
Havi17
Wenn die Macht der Liebe die Liebe zur Macht übersteigt, erst dann wird die Welt endlich wissen, was Frieden heißt (Jimi Hendrix)
Die Rüstungsindustrie ist eine der größten Gefährdungen der Menschheit. Albert Einstein
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. Albert Einstein
Zitat von Havi17 im Beitrag #7Es ist schonmal gut gelungen, dass Gelder geflossen sind und Leute daran verdient haben.
Falls ich Dich nicht komplett missverstehe, missfällt Dir wie mir, dass die cCc da öffentliche Fördergelder abgegriffen hat, ohne einen richtigen Plan für die Auswertung zu haben? An der Stelle hinterfrage ich auch ein wenig die Förderprinzipien. Der Topf ist ja begrenzt und zusätzlich (bisher) nur auf 10 Jahre, also bis 2029, vorgesehen. Wenn man da "mit der Gießkanne" arbeitet, finde ich das etwas ungünstig. Natürlich kann man das als Wirtschaftsförderung interpretieren und argumentieren, dass durch die Fördermaßnahme eine Postproduktionsfirma einen Auftrag erhalten hat, aber ich bin jetzt mal so ketzerisch zu behaupten, dass dies ja mit der Digitalisierung einer Dokumentation über den Bergbau aus den 50er Jahren beispielsweise genauso der Fall gewesen wäre.
Die Filmförderungsanstalt beschreibt das Programm "Förderprogramm Filmerbe" wie folgt: "Gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern hat die FFA 2018 eine Vereinbarung zum Erhalt des nationalen Filmerbes getroffen: Ab Januar 2019 stehen für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren jährlich bis zu 10 Millionen Euro für die Digitalisierung von Kinofilmen zur Verfügung. Die Mittel werden von den drei Partner*innen zu jeweils einem Drittel aufgebracht.
Die Digitalisierung von Filmen wird in drei Bereichen gefördert: Auswertungsinteresse, kuratorisches Interesse und konservatorische Notwendigkeit.
Förderbar sind Kurz- oder Langfilme von besonderer filmhistorischen Bedeutung oder dokumentarischen oder künstlerischem Wert aus allen Gattungen. Der Film muss im Kino aufgeführt oder kinotauglich sein. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung von bis zu 40.000 € pro Film, in der Regel muss der Eigenanteil mindestens 20 Prozent betragen.
Antragsberechtigt sind die Rechteinhaber*innen an dem Film bzw. Personen, die im Besitz des Originalmaterials sind und eine Zustimmung der Rechteinhaber*innen besitzen. Im Bereich konservatorische Notwendigkeit können Filmerbeeinrichtungen und Archive auch ohne Rechtenachweis die Digitalisierung der Filme beantragen, die bei ihnen lagern. Die digitale Fassung soll grundsätzlich eine Auflösung von mindestens 2K aufweisen."
Wie man "kuratorisches Interesse" bei einzelnen Filmen begründet, ist natürlich schwierig festzustellen, aber prinzipiell finde ich es sinnvoll, Filme, an denen ein solches Interesse besteht, jedoch (zu wenig) Publikumsinteresse, bzw. Auswertungsmöglichkeiten, mit öffentlichen Mitteln zu digitalisieren - die Filme wären sonst verloren. Schön wäre es aber natürlich, wenn die Förderung - gerade in diesem Bereich - durch eine eigene Mediathek "flankiert" wäre. Alternativ wäre ja auch ein Kanal bei Vimeo (und meinetwegen auch bei YouTube) eine Option. Das es prinzipiell möglich wäre, zeigt ja die Sammlung an Filmanfängen bei Vimeo deutlich. Wenn "wichtige" Filme in den Archiven digitalisiert werden, dann anstatt als 35mm-Negativ in 4K-Auflösung auf Festplatten, aber ebenso ungenutzt lagern, ist auch niemandem geholfen. Ein Blick in die Listen der geförderten Projekte zeigt dies deutlich - viel zu viel davon ist (bisher) nirgendwo anschaubar. Auch die öffentliche Förderung bei Filmen, bei denen "konservatorische Notwendigkeit" zur Digitalisierung besteht, finde ich richtig. Wenn Filmarchive oder kleine Produktionsfirmen die Digitalisierung ihrer Filme nicht aus eigenen Mitteln schaffen, die Negative aber "weggammeln" sehe ich das Geld auch hier gut angelegt und würde tatsächlich keine Bedingungen an diese Förderungen knüpfen, selbst wenn dann später mit einer Auswertung Gewinne erzielt werden sollten. Beim Auswertungsinteresse finde ich persönlich es dann jedoch etwas unglücklich, dass die Fördergelder prinzipiell nicht zurückgezahlt werden müssen. Die cCc musste wahrscheinlich nur 20 Prozent der Digitalisierungskosten tragen und hat diese wahrscheinlich durch Unterlizensierungen längst wieder reingeholt, bzw. die DVD reicht dafür wohl aus. Hier wäre eigentlich eine Regelung analog zu den meisten Förderungen für Neuproduktionen sinnvoll: nämlich, dass bei Erreichen einer bestimmten Gewinnschwelle die Fördergelder zurückfließen. Im besten Falle könnten die Gelder so zumindest "mehrfach" ausgezahlt und so mehr Projekte unterstützt werden. Ich glaube auch nicht, dass dann weniger Digitalisierungen erfolgen. Bei "großen" Titeln würden Unternehmen nur vielleicht gar keine Förderung beantragen, sondern die Kosten selbst tragen, andererseits würde das Risiko bei "kleineren" Titeln minimiert werden. Hat sich der Antragsteller "verrechnet" und das Publikumsinteresse ist kleiner als gedacht, muss er nur den eigenen Anteil der Digitalisierungskosten wieder reinbekommen. So groß das Interesse (auch) der Bundesregierung sein mag, dass die Karl May-, Edgar Wallace-, Mabuse- und andere ehemals extrem publikumsstarke Filme auch neuen Generationen in bestmöglicher Qualität zu Gesicht kommen, so wahrscheinlich ist es gerade bei diesen Filmen, dass über UHD-, Blu-Ray-Verkäufe und Streaming-Anbieter die Kosten auch ohne Förderung schnell amortisiert sein würden. Nicht umsonst sind es ja auch gerade diese Filme, die innerhalb des Förderprogramms teilweise schon zum zweiten Mal (dieses Mal in 4K) digitalisiert werden. Die Fördergelder sind hier prinzipiell auch gut angelegt, bei verkaufsstarken Titeln sollten dann die Gewinne aber nicht privatisiert werden. Die Förderbewilligung sollte auch an einem durchdachten Auswertungsplan hängen, sprich das Auswertungsinteresse sollte nicht nur auf Seite der Förderung, sondern auch auf Seiten den Antragstellers bestehen. Bei Produktionsförderungen erfolgt keine Zahlung ohne Nachweis eines Verleihers, der den Film nach Fertigstellung ins Kino bringt. Wenn ein Verleih einen (wertungsfrei) reinen Unterhaltungsfilm nach ein paar Jahren in 1080p bei YouTube verschenkt, finde ich es schwierig, dass die Digitalisierung mit öffentlichen Fördergeldern erfolgt ist - auch wenn die Klickzahlen hier nicht gigantisch sein werden, nutzt es vor allem YouTube, das nun bei jedem Klick Werbeeinnahmen erhält. Wenn man einen Film "einfach so" digitalisieren lässt und dann merkt, dass es für eine Blu-Ray gar keinen Markt gibt und auch die Streaming-Anbieter nicht Schlange stehen, kann man das "Auswertungsinteresse" durchaus anzweifeln. Wenn der Film nicht in die Sparten "kuratorisches oder konservatorisches Interesse" fällt, muss dann eine Digitalisierung entweder auf Eis gelegt werden (bis es vielleicht konservatorisches Interesse gibt) oder eine Möglichkeit geschaffen werden, die Öffentlichkeit, bzw. die Filmförderungsanstalt selbst direkt (!) und nicht nur mittelbar an der Auswertung Teil haben zu lassen. Weil der Punkt jetzt sicherlich kommt: Ja, es ist ein Unterschied, ob Verleih XY einen Film auf einem YouTube-Kanal veröffentlicht oder die Filmförderungsanstalt selbst einen solchen Kanal betreibt. Selbst wenn es nicht viel ist, fließt in letzterem Fall zumindest ein wenig Geld zurück in die Fördertöpfe und es gibt Synergie-Effekte, wenn Leute über einen bestimmten Film stolpern und vielleicht neugierig werden, welche Filme denn noch so mit öffentlichen Geldern digitalisiert wurden. Zu guter Letzt finde ich es auch sehr irritierend, dass das Förderprogramm Filmerbe für die digitalisierte Fassung eine Auflösung von mindestens 2K zwingend vorsieht, aber gerade bei Projekten mit "Auswertungsinteresse" keine Vorgabe bei der späteren Auswertung mit "mindestens 1080p", sprich Blu-Ray macht.
Ja, wobei das nur eine Vermutung war, denn ich habe dazu kein Wissen wie Du. "Falls ich Dich nicht komplett missverstehe, missfällt Dir wie mir, dass die cCc da öffentliche Fördergelder abgegriffen hat, ohne einen richtigen Plan für die Auswertung zu haben?"
Gruss
Havi17
Wenn die Macht der Liebe die Liebe zur Macht übersteigt, erst dann wird die Welt endlich wissen, was Frieden heißt (Jimi Hendrix)
Die Rüstungsindustrie ist eine der größten Gefährdungen der Menschheit. Albert Einstein
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. Albert Einstein
Genaues Wissen habe ich leider auch nicht, aber die Vermutung, dass es zum Zeitpunkt der Förderung noch keine Zusage eines Labels gab, den Film auf Blu-Ray zu veröffentlichen, kann man gefahrlos wagen. Denn sonst gäbe es besagte Blu-Ray ja. Ich könnte mir nur vorstellen (das ist nun aber endgültig Spekulation), dass mit der Förderungszusage auch eine Verpflichtung zur Auswertung einhergeht. Da die Digitalisierung nun drei Jahre her ist, könnte genau dies die gesetzte Frist sein und man entspricht nun mit der 1080p-YouTube- sowie der DVD-VÖ diesen Mindestanforderungen im letzten Augenblick um keine Rückzahlungsforderungen heraufzubeschwören. Nun ja, die Hoffnung auf eine spätere Blu-Ray bleibt...
Ich hatte ja Eingangs auch gewisse Kritik angebracht, aber von den vorletzten Beiträgen möchte ich mich distanzieren. Ich finde es ziemlich respektlos gegenüber CCC von "öffentlich abgegriffenen Geldern" zu fabulieren. Natürlich geht mit der Förderung eine Erwartung an eine vernünftige Veröffentlichung einher, das ist ja sogar in den Regularien festgeschrieben. Wir wissen aber gar nicht, welchen Einfluss CCC nimmt. Vielleicht wurden in bester Absicht Rechte für physische Medien und Online vergeben und nun ist man selbst etwas enttäuscht über die gewählte Veröffentlichungspolitik und die konkrete Formatwahl. Oder One Gate hält bewusst die BR für ein kleineres Label zurück. Das sind zwar auch Spekulationen, ich bringe sie aber auch nur notgedrungen als Gegenthesen, da ich mich das Gesagte teilweise dann doch etwas peinlich berührt.
Ich habe die Kritik hart formuliert, den polemischen Eingangssatz ja auch mit Zwinkersmiley versehen. Wenn es dennoch respektlos wirkte, tut mir das Leid. Dabei habe ich im weiteren Beitrag (auch wenn es im Thread zu einem cCc-Film steht) nicht explizit die cCc-Film kritisiert. Im Endeffekt ist es bei Fördermitteln absolut logisch, dass man stets versucht diese zu erhalten. Die cCc hat viele Filme eingereicht und Mabuse, die meisten BEW-Filme und Karl May haben es ebenso geschafft wie einige Einzelfilme wie eben "Lange Beine - Lange Finger". Dass die cCc-Film ein Interesse hat ihren Backkatalog grundsätzlich zu digitalisieren, sollte klar sein. Dass die Chancen auf Auswertung (=Lizensierungen) mit besseren Mastern steigt, ist ebenso logisch. Dass man es bei den aktuell anscheinend geltenden Regeln - wiederum polemisch ausgedrückt - einfach auf "Gut Glück" probiert, auch ohne bereits ein Label an Bord zu haben, kann ich niemandem verdenken. Das Problem liegt wie gesagt eher auf Seite der Förderegularien - was ich glaubte deutlich gemacht zu haben. Die Regularien für "Auswertungsinteresse" werden ja bereits in erster Instanz stark strapaziert, weil eigentlich nur Filme mit Oscar-Nominierung, Teilmahme an Berlinale-, Cannes- oder vergleichbaren Wettbewerben berechtigt sind, es dann aber noch das diffuse Hintertürchen "Filme von außergewöhnlichem filmhistorischen und künstlerischen Wert" gibt, wo plötzlich wieder das Gremium Kuratorisches Interesse entscheidet.
Die Filmförderungsanstalt schreibt es selbst: "Antragsberechtigt sind die Rechteinhaber*innen an dem Film bzw. Personen, die im Besitz des Originalmaterials sind und eine Zustimmung der Rechteinhaber*innen besitzen." - In der Regel kann also eigentlich nur die Produktions- (oder Nachfolge-Firma) einen Antrag stellen, ein Label nur, wenn es einen Titel bereits lizensiert sowie Zugriff auf die zu digitalisierenden Quellen hat. In den Förderentscheidungen für 2021 steht es deutlich: Die cCc-Filmkunst allein hat Förderung für "Lange Beine - Lange Finger" beantragt, nicht wie in einigen anderen Fällen, ein Verleiher oder Label. Da die Summen für die unterschiedlichen Projekte (nicht nur bei denen mit cCc-Beteiligung) stark unterschiedlich ausfallen, muss eine Digitalisierung zum Zeitpunkt des Antrags mindestens schon geplant, beauftragt oder sogar schon ausgeführt worden sein. Ich "unterstelle" der cCc-Film an dieser Stelle also, dass die geförderten Filme so oder so digitalisiert worden wären und es nicht von Förderungen abhing ob und welche Filme man digitalisiert hat. Off-Topic: Die anhaltende Nicht-Berücksichtigung von "Das Geheimnis der schwarzen Koffer" und "Das Phantom von Soho" irritiert mich noch immer sehr...
Du schreibst ja ganz richtig, dass es in den Regularien einen Passus zu künftigen Veröffentlichungen gibt, genauer: "Voraussetzung für die Förderung ist ein plausibles und detailliertes filmhistorisches Auswertungskonzept, das die Zugänglichmachung des Filmes (z.B. Kino- oder Festivalauswertung, DVD, Blu-ray, Video on Demand, TV) belegt." Und eben dort richtet sich meine Kritik nicht an die cCc-Film, sondern an die Filmförderungsanstalt. Es finden sich zu "Lange Beine - Lange Finger" - ebenso wie übrigens zu vielen anderen geförderten Filmen diverser Produktionsfirmen - weder Informationen zu einer Kino- oder Festivalauswertung, noch gab es in den letzten drei Jahren eine DVD, Blu-Ray, ein VoD-Angebot oder eine TV-Ausstrahlung. Ein plausibles und detailliertes Auswertungskonzept kann in Teilen scheitern (ein Festival ändert spontan sein Programm, der TV-Sender springt ab, weil er Sendeplätze für Filme aus den 60ern reduziert, ein Label geht vielleicht insolvent bevor es die vereinbarte Veröffentlichung auf DVD oder Blu-Ray umsetzt,...), aber doch nicht so gnadenlos, dass ein neues Master drei volle Jahre komplett ungenutzt bleibt? Da habe ich ein anderes Verständnis des Begriffs "Beleg". Deswegen fände ich es richtig, wenn bei Förderungen mit "Auswertungsinteresse" ein plausibles, detailliertes Konzept eben das leisten muss, was die Anträge für Filmförderung bei Neuproduktionen auch leisten müssen - nämlich die bereits vorliegende Zusage eines Kinoverleihs sowie in vielen Fällen den Nachweis verkaufter TV-Ausstrahlungsrechte und Ähnlichem. Bei der Digitalisierung hieße das: Es muss mindestens eine Festivalzusage, einen Verleih für eine erneute kleine Kinoauswertung, an einen TV-Sender vergebene Ausstrahlungsrechte oder eben ein Label geben, das mit im Boot sitzt. Das müssen nicht einmal zwingend Verträge sein, sondern können auch schriftliche Absichtserklärungen sein - schließlich hängt die tatsächliche Durchführung ja letztlich an der Entstehung eines neuen Masters.
Wie gesagt, ich kritisiere nicht in erster Linie die cCc von wegen, ihr Konzept wäre unzureichend gewesen - ich kritisiere, dass die Schwelle für "plausible" und "detaillierte" Konzepte bei der FFA scheinbar nicht so hoch ist. Mag ja sein, dass die cCc-Film ein gut durchdachtes Konzept, was theoretisch an Auswertungen möglich wäre, eingereicht hat und auf die erfolgreichen Auswertungen von Mabuse, May und BEW verwiesen hat. Es scheint aber unwahrscheinlich, dass es zum Zeitpunkt der Digitalisierung von "Lange Beine - Lange Finger" irgendeinen Vertrag mit einem Label zwecks Blu-Ray oder Zusagen von Prime, MUBI oder sonstwem gab. Und falls es bereits 2021 einen "Deal" mit OneGate gab, wirft das auch wieder nur ein schlechtes Licht auf die Entscheidungen bei der Filmförderungsanstalt. OneGate ist kein Label im eigentliche Sinne, sondern Lizenzhändler, Vertrieb, Label und Produktionsfirma in einem. Sie sind also in der Regel Mittler zwischen Rechteinhabern und Labels, Sendeanstalten und Kinoverleihern und werten Filme erst in letzter Instanz selbst aus. Falls es 2021 also schon einen Vertrag zwischen der cCc-Film und OneGate gegeben haben sollte, hieß das nur, dass es ein Unternehmen gab, dass sich um die Suche nach DVD/BD-Labels, TV-Sendern und Co kümmert. Das hätte mir als Entscheider nicht genügt. Zumindest hätte ich dann eine Zusage eingefordert, dass OneGate beispielsweise nach einem Jahr erfolgloser Suche eine eigene physische Veröffentlichung durchführt.
Ich habe keinen Einblick in die Geschäfte von OneGate und weiß nicht, ob man dort quasi auf Provisionsbasis arbeitet oder tatsächlich selbst Rechte erwirbt, kann mir Ersteres aber nicht recht vorstellen. Die cCc-Film nenne ich im Beitrag ja nur einmal nochmals in Bezug auf die ca. 20 Prozent zu leistenden Eigenanteil, der bei der Fördersumme von 22.618 (also angenommenenen 30.000 Euro Gesamtkosten) grob bei ca. 6000 Euro liegt. Falls OneGate tatsächlich sämtliche Vertriebsrechte (VOD und DVD/BD ja definitiv, vielleicht auch TV und Kino?) erworben hat, würde es mich stark wundern, wenn die cCc-Film hier mit Verlust herausgegangen ist.
Und Du, Daniel schiebst mit deinen, wie Du ja einräumst, ebenso spekulativen Gegenthesen den "schwarzen Peter" OneGate zu. Wenn es 2021 schon einen Deal bezüglich "Lange Beine - Lange Finger" gab, hieße dies quasi, dass man dort schlecht wirtschaftet. Eine Lizenz wird immer für einen bestimmten Zeitraum erworben. Hätte man die Lizenz an "Lange Beine - Lange Finger" also schon 2021 erworben, hätte es in den letzten drei Jahren auch dort ein finanzielles Interesse gegeben, den Film in irgendeiner Form auszuwerten und auch dort würde irgendwann "Die Uhr ablaufen". Dafür, eine Auswertung zurück zu halten, finde ich keinen plausiblen Grund. Vorallem Blu-Ray-Rechte für ein kleineres Label zurückzuhalten, ergibt wenig Sinn. Die Einnahmen aus Unterlizensierungen an weitere Labels sind (gerade frisch nach einer DVD-VÖ) meist verschwindend gering, so dass sich eine eigene Blu-Ray-VÖ (bei bereits existierendem hochauflösendem Master!) in der Regel selbst bei kleinen Stückzahlen eher lohnt - zumal man bei Druckkosten, Vertriebswegen und Co von der parallel erscheinenden DVD profitieren könnte.
Wir wissen nicht, welchen Einfluss die cCc nimmt, richtig. Vielleicht hat man die Strahlkraft des Titels überschätzt und nun wirklich drei Jahre gebraucht um einen Abnehmer zu finden - vielleicht hat OneGate sogar nur als Teil eines Filmpakets "zugegriffen" und die YouTube- und DVD-Auswertung war einfach nur Teil des Vertrags, damit die cCc-Film noch irgendwie die Förderungsregularien erfüllt. Man weiß natürlich auch nicht, was im Hintergrund noch so Alles ablief. Dass beispielsweise Leonine in den 2010ern die Karl May- und 2019 nochmal die "Mabuse"-Filme auf Blu-Ray auswertete, aber nicht erneut die Bryan Edgar Wallace-Filme, die dann wiederum - ebenso wie "Kampf um Rom", einige Jess Franco-Filme und mehr von Pidax kamen, spricht ja durchaus dafür, dass die cCc-Film eben keinen Exklusiv-Deal mit einem einzigen Label hat, sondern durchaus häufig Einzel-Lizensierungen vornimmt. Gerade in den Jahren 2020-2022 erschienen viele cCc-Filme bei Pidax - "Lange Beine - Lange Finger" wäre hier auch nicht negativ aufgefallen...
Zitat von Fabi88 im Beitrag #12 Die Regularien für "Auswertungsinteresse" werden ja bereits in erster Instanz stark strapaziert, weil eigentlich nur Filme mit Oscar-Nominierung, Teilmahme an Berlinale-, Cannes- oder vergleichbaren Wettbewerben berechtigt sind, es dann aber noch das diffuse Hintertürchen "Filme von außergewöhnlichem filmhistorischen und künstlerischen Wert" gibt, wo plötzlich wieder das Gremium Kuratorisches Interesse entscheidet.
Du vergisst in der Aufzählung die Liste förderungswürdiger Filme vom Kinematheksverbund. Auf ihr stehen noch weitere Vohrer-, Reinl-, Gottlieb-Filme usw.
Zitat von Fabi88 im Beitrag #12 Die Filmförderungsanstalt schreibt es selbst: "Antragsberechtigt sind die Rechteinhaber*innen an dem Film bzw. Personen, die im Besitz des Originalmaterials sind und eine Zustimmung der Rechteinhaber*innen besitzen." - In der Regel kann also eigentlich nur die Produktions- (oder Nachfolge-Firma) einen Antrag stellen, ein Label nur, wenn es einen Titel bereits lizensiert sowie Zugriff auf die zu digitalisierenden Quellen hat. In den Förderentscheidungen für 2021 steht es deutlich: Die cCc-Filmkunst allein hat Förderung für "Lange Beine - Lange Finger" beantragt, nicht wie in einigen anderen Fällen, ein Verleiher oder Label.
Worauf willst du hierbei hinaus? Diese Angabe kann man doch als Formalie betrachten. Es braucht für die Digitalisierung zwei Dinge: Material zum Abtasten sowie das Recht, damit etwas anzufangen. Dann kann man Einreichen. Es spielt dabei keine Rolle ob man Lizenzgeber ist oder Lizenznehmer, der die Rechte bereits eingeholt hat.
Zitat von Fabi88 im Beitrag #12Da die Summen für die unterschiedlichen Projekte (nicht nur bei denen mit cCc-Beteiligung) stark unterschiedlich ausfallen, muss eine Digitalisierung zum Zeitpunkt des Antrags mindestens schon geplant, beauftragt oder sogar schon ausgeführt worden sein.
Letzteres ist laut Regularien nicht erlaubt. Geplant geht ja quasi mit Auswertungskonzept einher. Isofern auch ein No Brainer, oder?
Zitat von Fabi88 im Beitrag #12Die anhaltende Nicht-Berücksichtigung von "Das Geheimnis der schwarzen Koffer" und "Das Phantom von Soho" irritiert mich noch immer sehr...
bzw. ggf. Nicht-Einreichung. Würde mich auch interessieren.
Zitat von Fabi88 im Beitrag #12 Du schreibst ja ganz richtig, dass es in den Regularien einen Passus zu künftigen Veröffentlichungen gibt, genauer: "Voraussetzung für die Förderung ist ein plausibles und detailliertes filmhistorisches Auswertungskonzept, das die Zugänglichmachung des Filmes (z.B. Kino- oder Festivalauswertung, DVD, Blu-ray, Video on Demand, TV) belegt." Und eben dort richtet sich meine Kritik nicht an die cCc-Film, sondern an die Filmförderungsanstalt. Es finden sich zu "Lange Beine - Lange Finger" - ebenso wie übrigens zu vielen anderen geförderten Filmen diverser Produktionsfirmen - weder Informationen zu einer Kino- oder Festivalauswertung, noch gab es in den letzten drei Jahren eine DVD, Blu-Ray, ein VoD-Angebot oder eine TV-Ausstrahlung. Ein plausibles und detailliertes Auswertungskonzept kann in Teilen scheitern (ein Festival ändert spontan sein Programm, der TV-Sender springt ab, weil er Sendeplätze für Filme aus den 60ern reduziert, ein Label geht vielleicht insolvent bevor es die vereinbarte Veröffentlichung auf DVD oder Blu-Ray umsetzt,...), aber doch nicht so gnadenlos, dass ein neues Master drei volle Jahre komplett ungenutzt bleibt? Da habe ich ein anderes Verständnis des Begriffs "Beleg".
Mich würde auch interessieren, was hier die übliche Flughöhe des Konzepts ist. Vielleicht reicht zum Zeitpunkt der Einreichung ein Beleg, dass es mit ähnlichen Titeln schon vergleichbare Auswertungen gegeben hat, insofern entsprechende Kontakte und Referenzen vorliegen. Das wäre für eine Produktionsfirma mit filmgeschichtlichem Repertoire eine nicht so große Hürde. Wie gesagt, ich würde auch gerne mehr wissen. Da wir aber offenbar beide keine handfesten Infos dazu haben, werden wir nicht groß weiterkommen...
Zitat von Fabi88 im Beitrag #12 Und Du, Daniel schiebst mit deinen, wie Du ja einräumst, ebenso spekulativen Gegenthesen den "schwarzen Peter" OneGate zu. Wenn es 2021 schon einen Deal bezüglich "Lange Beine - Lange Finger" gab, hieße dies quasi, dass man dort schlecht wirtschaftet.
Nein, ich habe nur die YouTube-Veröffentlichung als weggeschenkt bezeichnet, mir eine Blu-ray gewünscht und die Überlegung angestellt, dass es selbst bei einer noch kommenden Sammler-VÖ dann das YT-Release eine "Bürde" sein könnte. Dafür brauche ich die Klärung der o.g. Details nicht, dass kann ich auch so gut stehen lassen, da es ja andere Beispiele gibt, wo die Veröffentlichungstaktik eine andere ist. Wichtig bzgl. der FFE ist dann nur, dass es eben etwas absurd ist, dass eine entsprechende 2K/4K-Restaurierung physisch erst mal nur als DVD zu erwerben ist.
Nun bin ich nach den vielen Kommentaren völlig verwirrt. Ich habe keine Erklärung gefunden, die bestätigt, dass die Filmfördergelder so gut angelegt sind, dass am Ende auch eine Blue Ray herauskommt.
Gruss
Havi17
Wenn die Macht der Liebe die Liebe zur Macht übersteigt, erst dann wird die Welt endlich wissen, was Frieden heißt (Jimi Hendrix)
Die Rüstungsindustrie ist eine der größten Gefährdungen der Menschheit. Albert Einstein
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. Albert Einstein
Der freie 1080p-Stream ist ja nur mickrige 1,2 GB groß. Es gibt jetzt noch die Option "1080p Premium HD Bessere Bitrate". Hierfür muss man ein Abo zu 12,99 €/Monat abschließen. Hat jemand Zugriff auf das Premium HD und kann sagen, wie viele GB dieser Stream dann tatsächlich hat und wie hoch die Bitrate ist?
Filme im falschen Bildformat sind wie ein Gemälde, aus dem ein Dieb den Teil herausgeschnitten hat, der ihm am wichtigsten erschien, weil das Bild als Ganzes nicht durchs Fenster passte.
Alte Kinofilme nach Jahrzehnten nachträglich neu zu synchronisieren ist wie Süßstoff in einen guten alten Wein kippen: ungenießbar-pappige "Spätlese".
Was wären Jack Lemmon, Danny Kaye, Peter Sellers, Bob Hope und Red Skelton im deutschsprachigen Raum ohne die Stimme von Georg Thomalla ?