Hallo, meine Cousine befindet sich z. Zt. in einer sehr schwierigen Situation: Sie hat ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten erfolgreich abgeschlossen, wurde aber leider nicht nach der Ausbildung übernommen.
Da sie jetzt bald 1. Jahr arbeitslos ist hat sie keinen Anspruch mehr auf ALG I. Sie ist erst 23 Jahre alt und hat große Angst davor in Hartz IV zu fallen, da sie kein Anspruch auf Hartz IV hat und somit nicht krankenversichert ist.
Sie tut mir sehr leid, da sie wirklich alles erdenklich mögliche tut um einen Arbeitsplatz zu finden aber es will einfach nicht klappen. Wisst ihr ob sie wieder der Familienversicherung ihrer Eltern beitreten kann oder hat sie die "Arschkarte" gezogen und muss sich selber versichern?
Meiner Meinung nach müsste ihr das Arbeitsamt zumindest die Krankenversicherung zahlen, oder?
Mein Wissensstand ist, dass aufgrund der Neuerungen hinsichtlich ALGII die Eltern bis zum 25. Lebensjahr diesbezüglich unterhaltspflichtig sind, was den Wiedereintritt in die Familienversicherung mitsich brächte. Das sollte jedoch ein Anruf beim zuständigen Versicherer klären.
warum sollte sie keinen Anspruch auf Hartz IV haben? Jede erwerbsfähige Person zwischen 15 und 65 Jahren mit Deutschland als massgeblichen Wohnsitz hat prinzipiell Anspruch auf ALG II, genau wie die Zahlung von Beiträgen in die Krankenversicherung.
Einzige Ausnahme bei unter 25 jährigen ist der Anspruch auf eine eigene Wohnung. Den haben sie nämlich nur dann, wenn sie vor 2006 bereits ausgezogen sind (sprich seit dem einen eigenen Hausstand haben). Mit anderen Worten, Mietzuschüsse gibt es dann nicht. Der Rest, also die Hartz IV-Zahlung bzw. Krankenversicherung hat m.W. aber nichts mit dem Alter zu tun.
Bis zum 25. Lebensjahr bekommt man kein Hartz IV, da Eltern bis zu diesem Lebensjahr für ihre Kinder aufkommen müssen. Es geht ihr ja auch gar nicht um das "Hartz IV-Geld", sondern um die Krankenversicherung.
dies stimmt seit 2008 pauschal nicht so ganz. Nur wenn Personen unter 25 Jahren keine abgeschlossene Ausbildung haben, sind die Eltern unterhaltspflichtig (und auch nur dann, wenn sie nicht selbst auch unter Hartz IV fallen sollten). So wie ich den Vorgang verstehe, hat Deine Cousine aber eine abgeschlossene Berufsausbildung. Laut Statistik des DGB fallen 900.000 Jugendliche zwischen 15 und 25 unter die Hartz IV-Regelung. Das bedeutet für mich, dass es nicht allein das Alter ist. Wenn sie bereits ALG 1 bekommt, kann man sie hinterher nicht wieder als "unterhaltspflichtig" bei den Eltern einstufen. Das würde jeglicher Logik entbehren (denn dann hätte sie auch ALG 1 nicht bekommen dürfen).
Wie gesagt, so wie ich die Situation beurteilen kann, wird sie unter die Hartz IV-Regelung fallen und auch die KV bezahlt bekommen. Aber einen Rat bei einer Fachstelle einzuholen ist sicher nicht verkehrt.
Ich werde meiner Cousine sagen, dass sie sich mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzten soll, um zu klären ob sie Anspruch auf Hartz IV hat oder nicht.