Weshalb sollte denn bitteschön ein moderater Thriller wie BLUTSPUR IM PARK heute noch indiziert werden? Da hat einfach jemand für die Beschreibung auf der Amazon-Seite die Daten aus der OFDB kopiert und deshalb steht dort ja auch "Indiziert - Nein".
Ein Besitzverbot bezieht sich auf Darstellungen nach §184b, das betrifft sog. kinderpornographische Aufnahmen. Ein altes VHS-Band von TANZ DER TEUFEL z.B. (einkassiert nach §131 wegen Gewaltverherrlichung) kann man privat im Regal stehen haben, der rein private Besitz ist nicht verboten.
Nach Auskunft des Lizenzgebers INTRAMOVIES in Rom wurden übrigens keine Rechte für DAS MESSER (Kinotitel) bzw. BLUTSPUR IM PARK (VHS-Titel) nach Deutschland verkauft. Wie etliche andere Titel ist die DVD offensichtlich ein Rip-off einer ausländischen DVD, die mit deutschem Ton (VHS) ergänzt wurde.