Film-DVDs und Musik-CDs können weiter fleißig kopiert werden - ganz legal, aber nur zum Privatgebrauch. Der Bundesrat hat am Freitag die lang umstrittene Reform des Urheberrechts verabschiedet. Das Knacken des Kopierschutzes bleibt jedoch verboten.
Besonders strittig war die neue Pauschalvergütung für die Urheber als Ausgleich für die Privatkopie von ihren Werken. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde die ursprünglich vorgesehene Obergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises des jeweiligen Geräts gestrichen. Da die Preise für Drucker, CD-Brenner, DVD-Rekorder und andere Kopier- und Speichermedien ständig fallen, befürchteten die Urheber massive Einbußen.
Vergütung kann verhandelt werden
Bislang waren die Vergütungssätze pro Gerät gesetzlich festgelegt. Diese Geräteliste war längst veraltet. Künftig sollen die Verwertungsgesellschaften mit den Herstellerverbänden die Vergütung aushandeln. Vergütungspflichtig sind alle Geräte und Speichermedien, mit denen Kopien hergestellt werden können.
Ferner erlaubt die Novelle öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung zu stellen. Kopien geschützter Werke dürfen auf Bestellung angefertigt und zum Beispiel per E-Mail versendet werden, wenn der Verlag nicht ein eigenes Online-Angebot zu angemessen Bedingungen bereit hält. Die Anzahl der Kopien ist aber an die Anzahl der Exemplare im Bestand geknüpft. Damit soll laut Gesetz das geistige Eigentum der Verlage geschützt werden.
Alte Werke in neuen Medien
Neu sind auch Regelungen für noch unbekannte Nutzungsarten. Bisher durften keine Verträge über die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Nutzungsart geschlossen werden, die es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht gab. Wollte der Verwerter das Werk auf eine neue Art nutzen, musste er nach Urhebern oder ihren Erben suchen und sich mit ihnen über die Verwertung einigen. Nun kann der Urheber über seine Rechte auch für die Zukunft vertraglich verfügen. Sein Werk bleibt künftigen Generationen in neu entwickelten Medien erhalten.
Der Urheber erhält eine gesonderte, angemessene Vergütung, wenn sein Werk in einer neuen Nutzungsart verwertet wird. Außerdem muss der Verwerter den Urheber informieren, bevor er mit der neuartigen Nutzung beginnt. Zugleich wird auch die Verwertung schon bestehender Werke, die in Archiven liegen, in neuen Nutzungsarten ermöglicht.
In Antwort auf:Wollte der Verwerter das Werk auf eine neue Art nutzen, musste er nach Urhebern oder ihren Erben suchen und sich mit ihnen über die Verwertung einigen. Nun kann der Urheber über seine Rechte auch für die Zukunft vertraglich verfügen. Sein Werk bleibt künftigen Generationen in neu entwickelten Medien erhalten.
Das genau ist das KO-Kriterium für alle noch nicht digitalisierten, also nur analog vorliegende Filme. Gibt es keine Sendeanstalt, oder ein DVD Produzent, der für analoge Medien die gesamte Rechtesituation für die Portierung auf DVD (digital) klärt, - das ist ein langwierigeer und kostenintensiver Prozess - ungeachtet der Kosten falls einer Verwertung des Materials zugestimmt wird, so wird es niemals nie nicht mehr diese Filme auf DVD geben. Anders gesagt : Betroffenes Filmmaterial "vergammelt" und wird irgendwann entsorgt. Das ist übrigens keine neue Regelung, diese Regel gibt es schon einige Zeit. Anders gesagt : Hätten wir die Digitalisierung nicht, würden wir viel viel mehr "alte" Filme sehen können, denn für diese wurde (damals) die Verwertung geklärt.
In Antwort auf:Bedeutet mit anderen Worten: Das Kopieren unter Foren-Mitglieder ist also erlaubt!
Das würde ich zunächst auch daraus schließen. Bislang wurde das bei den öffentlich rechtlichen geduldet, sofern es sich um eine Kopie für ein Familienmitglied, oder eine Aufzeichnung für einen Freund handelt. Jedoch nicht für Tauschbörsen, kopiergeschützte DVDs und solche die von den Sendeanstalten gekauft wurden. Ich denke aber, das diese Schlußfolgerung (leider) noch einml genau geprüft werden muß !
@Ewok : Folgendes Antwortschreiben erhielt ich gerade vom ZDF zu o.g. Thema und ich lage mit meiner Vermutung leider richtig.
Lieber Herr ....,
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage zu unserem Internet-Beitrag auf http://www.heute.de zum Thema Urheberrechtsnovellierung kann ich Ihnen mitteilen, dass das Kopieren nicht-kopiergeschützter DVDs, wie bereits nach dem bisherigen Urheberrecht nur zum privaten Gebrauch erlaubt ist. Dies bedeutet gleichzeitig, dass nach wie vor, das Kopieren unter Forum-Mitgliedern unzulässig ist, da dies den privaten Gebrauch überschreitet. Insofern hat sich durch die Novellierung nichts geändert.
Ich hoffe, insoweit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß In Vertretung des Justitiars
Gudrun Lutter
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ZDF Aicha Schwarz Intendanz/Justitiariat 55100 Mainz Deutschland
Zitat von Havi17Dies bedeutet gleichzeitig, dass nach wie vor, das Kopieren unter Forum-Mitgliedern unzulässig ist, da dies den privaten Gebrauch überschreitet.
Diese Aussage halte ich in ihrer platten Pauschalität für äußerst fragwürdig. Es kommt auch hier sicherlich auf den konkreten Fall an. Wenn jemand einen Film vom Fernsehen aufzeichnet und dann hier im Forum Kopien für alle anbietet, überschreitet das sicher den privaten Gebrauch. Falls aber ein Forumsmitglied privat mit einem anderen kommuniziert und dabei ein Tausch der aufgezeichneten Fernsehsendung vereinbart wird, dürfte noch ein privater Gebrauch vorliegen. Entscheiden können das aber im Zweifelsfall wohl nur die Gerichte, jedenfalls definitiv nicht das ZDF.
Falsch. Denn damit reichst du den Film auf einer öffentlichen Plattform weiter. Und da wird es schwierig sein zu beweisen, dass das Forenmitglied zu deinem engeren Freundeskreis gehört.
Zitat von Daniel LantelmeFalsch. Denn damit reichst du den Film auf einer öffentlichen Plattform weiter. Und da wird es schwierig sein zu beweisen, dass das Forenmitglied zu deinem engeren Freundeskreis gehört.
Nein, keineswegs würde ich damit den Film 'auf einer öffentlichen Plattform' weiterreichen. (Wie sollte das auch hier gehen? Ich kann den Film ja schlecht als Attachment an einen Beitrag pappen.) Und ob ich meine Freunde an meinem Arbeitsplatz, im Freibad oder hier in diesem Forum kennenlerne, kann mir niemand vorschreiben. Und dass es zur "Freundschaft" dazu gehört, dass man jemanden persönlich kennt oder sogar ständig trifft, ist auch eine reichlich antiquierte Vorstellung. Es darf sich nur nicht um ausschließlich "flüchtige Bekannte" handeln. Aber von denen habe ich ja auch nicht gesprochen.