Hamburg - Das Hamburger Landgericht hat Dieter Bohlen in einem Verfahren wegen Beleidigung offenbar das Duzen von Polizisten erlaubt. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass "das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen" gehöre und er "augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag" lege, könne das Duzen eines Polizeibeamten im Fall Bohlen nur als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten" sein, heißt es laut "Hamburger Morgenpost" in der Begründung.
Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, ob man Dieter Bohlen als "Bauern" bezeichnen darf ohne mit 'ner Klage zu rechnen. Obwohl, ich glaub es wär eher 'ne Beleidigung für alle Bauern mit "Dieter Bohlen" verglichen zu werden.