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Benny Offline




Beiträge: 2.451

29.09.2004 15:22
ebay Zitat · Antworten

Nächtelang vorm Rechner hocken, hoffen, fiebern, zittern: Für hundertausende Deutsche spielen sich solch kleinen Dramen ab, seit es das Online-Auktionshaus ebay gibt. Seitdem sind Sofa, Service oder gar das neue Auto nur einen Mausklick entfernt. Was aber, wenn das Sofa doch nicht zur Teppichfarbe passt und das gute Stück zum häuslichen Fanal wird? Bislang galt: Wer bei ebay etwas ersteigert, der schließt einen rechtsgültigen Vertrag. Widerrufsrecht gilt bei den Versteigerungen nicht.

Das allerdings könnte sich nun ändern. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit, ob das Widerrufsrecht bei so genannten Fernabsatzverträgen - also beim Kauf per Telefon - auch für das Internet gilt. Bereits bei der heutigen mündlichen Verhandlung deutete die Senatsvorsitzende Katharina Deppert an, bestimmte Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes könnten dafür sprechen, die Frist auch beim Online-Kauf anzuwenden.

Begründung: Wie bei einer telefonischen Order erfolge die Bestellung über ebay "relativ blind", so dass der Käufer eventuell eine nachträgliche Möglichkeit haben müsse, sich vom Geschäft zu lösen. Endgültig geklärt ist die Frage damit aber noch nicht. Der BGH wird sein Urteil erst zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.

Gez.:
H.

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